Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Beeidigte Bestätigung und Beglaubigung

So funktioniert die Beglaubigung

Nach der Übersetzung Ihres Dokuments gibt der Übersetzer vor einer befugten Amtsperson eine eidesstattliche Erklärung ab, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. In Portugal kann diese Beglaubigung gemäß Gesetzesdekret Nr. 237/2001 vom 30. August von einem Notar, Rechtsanwalt oder Solicitador vorgenommen werden.

Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, wo Sie die Übersetzung verwenden.

Kurz gesagt, teilen Sie uns einfach mit,
  • in welchem Land Ihre Dokumente ausgestellt wurden
  • in welchem Land Sie sie vorlegen müssen

Um alles Weitere kümmern wir uns.

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Wo verwenden Sie die Übersetzung?

Es gibt drei mögliche Fälle. Finden Sie unten den für Sie passenden. Erfahren Sie mehr über das Haager Apostille-Übereinkommen.

01

Im Ausland ausgestellt
→ Verwendung in Portugal

Nur Beglaubigung

Die Beglaubigung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Solicitador genügt, damit die portugiesischen Behörden die Übersetzung anerkennen und sie in Portugal rechtswirksam ist.

02

In Portugal ausgestellt
→ Verwendung in einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens

Beglaubigung + Apostille

Wir übersetzen und beglaubigen Ihr Dokument und besorgen anschließend die Apostille bei der Generalstaatsanwaltschaft. Sie erhalten es fertig zur Vorlage im Bestimmungsland.

Gesetzesdekret Nr. 86/2009 vom 3. April

03

In Portugal ausgestellt
→ Verwendung in einem Nicht-Vertragsstaat

Beglaubigung + Legalisation

Einige Länder verlangen anstelle einer Apostille einen zusätzlichen Legalisationsvermerk, der von ihrer Botschaft oder ihrem Konsulat in Portugal ausgestellt wird.

Wir helfen Ihnen gerne, ihn zu erhalten.

Schritt für Schritt

01
Dokumente senden

Teilen Sie uns mit, wo sie ausgestellt wurden und wo Sie sie verwenden werden.

02
Wir übersetzen

Ein spezialisierter Fachübersetzer übersetzt Ihr Dokument.

03
Wir beglaubigen

Beeidigte Bestätigung sowie bei Bedarf Apostille oder Legalisation.

04
Einsatzbereit

Sie erhalten eine Übersetzung mit voller Rechtsgültigkeit.

Informationen anfordern

Sie wissen nicht genau, was Ihr Dokument benötigt? Teilen Sie uns mit, wo es ausgestellt wurde und wo es verwendet wird. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

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