Beglaubigte Übersetzung
Beeidigte Bestätigung und Beglaubigung
So funktioniert die Beglaubigung
Nach der Übersetzung Ihres Dokuments gibt der Übersetzer vor einer befugten Amtsperson eine eidesstattliche Erklärung ab, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. In Portugal kann diese Beglaubigung gemäß Gesetzesdekret Nr. 237/2001 vom 30. August von einem Notar, Rechtsanwalt oder Solicitador vorgenommen werden.
Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, wo Sie die Übersetzung verwenden.
Kurz gesagt, teilen Sie uns einfach mit,
- in welchem Land Ihre Dokumente ausgestellt wurden
- in welchem Land Sie sie vorlegen müssen
Um alles Weitere kümmern wir uns.
Angebot anfordern →Wo verwenden Sie die Übersetzung?
Es gibt drei mögliche Fälle. Finden Sie unten den für Sie passenden. Erfahren Sie mehr über das Haager Apostille-Übereinkommen.
Im Ausland ausgestellt
→ Verwendung in Portugal
Nur Beglaubigung
Die Beglaubigung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Solicitador genügt, damit die portugiesischen Behörden die Übersetzung anerkennen und sie in Portugal rechtswirksam ist.
In Portugal ausgestellt
→ Verwendung in einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens
Beglaubigung + Apostille
Wir übersetzen und beglaubigen Ihr Dokument und besorgen anschließend die Apostille bei der Generalstaatsanwaltschaft. Sie erhalten es fertig zur Vorlage im Bestimmungsland.
Gesetzesdekret Nr. 86/2009 vom 3. April
In Portugal ausgestellt
→ Verwendung in einem Nicht-Vertragsstaat
Beglaubigung + Legalisation
Einige Länder verlangen anstelle einer Apostille einen zusätzlichen Legalisationsvermerk, der von ihrer Botschaft oder ihrem Konsulat in Portugal ausgestellt wird.
Wir helfen Ihnen gerne, ihn zu erhalten.
Schritt für Schritt
Dokumente senden
Teilen Sie uns mit, wo sie ausgestellt wurden und wo Sie sie verwenden werden.
Wir übersetzen
Ein spezialisierter Fachübersetzer übersetzt Ihr Dokument.
Wir beglaubigen
Beeidigte Bestätigung sowie bei Bedarf Apostille oder Legalisation.
Einsatzbereit
Sie erhalten eine Übersetzung mit voller Rechtsgültigkeit.
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Sie wissen nicht genau, was Ihr Dokument benötigt? Teilen Sie uns mit, wo es ausgestellt wurde und wo es verwendet wird. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.
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